Grunderwerbsteuer 2024 für Immobilienkauf
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2024 je Bundesland? Wenn Sie planen, eine Immobilie zu kaufen, dann müssen Sie mit einem erheblichen Kostenblock bei den Kaufnebenkosten planen: der Grunderwerbsteuer (GrESt). Die Grunderwerbsteuer fällt bei einem erfolgreichen Kaufvertrag für einen Grunderwerb an, sofern die steuerliche Freigrenze von exakt 2.500 € überschritten wird.
Die Steuer wird bei folgenden Geschäften fällig
- Kauf
- Kauf eines Grundstücks oder Grundstücksanteils (bebaut oder unbebaut)
- Hauskauf (Eigenheim, Reihenhaus; Neubau oder gebrauchte Immobilie)
- Kauf einer Eigentumswohnung (Neubau oder gebrauchte Immobilie)
- Tausch von Gründstücken
- Übergang von Grundbesitz von an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und umgekehrt
- Enteignung und Zwangsvollstreckung
Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer kann sich sowohl im notariell protokollierten Kaufvertrag festgehaltenen Kaufpreis / Verkaufspreis für die Immobilie oder am Bodenrichtwert orientieren. Von der Bemessungsgrundlage können jedoch bewegliche Sachen abgezogen werden, also alle Dinge, die nicht mit der Immobilie fest verbunden sind, wie z.B. Einbauküche, Möbel, Treppenlift, Photovoltaikanlage, Swimmingpool oder Sauna.
Ebenso kann der Hauskauf aus der Grunderwerbsteuer herausgerechnet werden, wenn möglichst mindestens 6 Monate zwischen Grundstückskauf und Hauskauf liegen und/oder der Bauträger für das Haus nicht derselbe ist, der das Grundstück veräussert hat. TIPP: Erst das Grundstück kaufen und später das Haus bauen mit einem gesonderten Vertrag von einem anderen Bauträger. Bitte lassen Sie sich in diesem Punkt im Rahmen der Baufinanzierung unbedingt von einem Finanzierungsexperten beraten!
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer ist mit den Notar- und Grundbuchgebühren zu rechnen, die Sie in unserem Rechner ermitteln können.
Aktuelle Grunderwerbsteuer je Bundesland: Bis zu 6,5% vom Kaufpreis an den Fiskus
Die letzte große Erhöhung bei der Grunderwerbsteuer gab es zum Januar 2017. Mecklenburg-Vorpommern erhöhte die Grunderwerbsteuer im Juli 2019 von 5 auf 6 Prozent. Ursprünglich lag die Grunderwerbsteuer auf den Erwerb von Immobilien (Gebäude + Grundstück) bundesweit bei 3,5%. Doch dies reichte vielen latent klammen Bundesländern nicht, welche begannen, Immobilienkäufer weiter auszusaugen. So liegt die durchaus strittige Steuer in einigen Bundesländern bei 6,5% vom Kaufpreis der Immobilie.
(Quelle: Eigene Recherche und Grafik Grunderwerbsteuer, Baufinanzierung123.com, Grunderwerbsteuer 2024)
Seit 2006 sind die deutschen Bundesländer dazu berechtigt, den Steuersatz für Immobilienkäufe selbst festzulegen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt deshalb davon ab, in welchem Bundesland der Immobilienkauf erfolgt. Wenn Sie im richtigen Bundesland wohnen, können Sie bei einem Immobilienerwerb mehrere tausend Euros an Steuern sparen.
Grunderwerbsteuer in Bayern und Sachsen am niedrigsten
Bayern und Sachsen haben mit einem Steuersatz von nur 3,5% die derzeit niedrigste Grunderwerbsteuer gefolgt von Hamburg mit 4,5%. Im Mittelfeld mit 5,0% liegen aktuell Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Besonders hoch sind die Grunderwerbsteuern für Immobilienkäufer in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen (alle 6,0%) und in Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein (alle 6,5%).
In Brandenburg konnten angehende Immobilienbesitzer bis Ende Juni 2015 bei einem Grunderwerb viel Geld sparen, da zum 1. Juli 2015 der Steuersatz von 5,0% auf 6,5% angehoben wurde. Bei einem fiktiven Immobilien-Kaufpreis von 300.000 € stiegen somit die Kosten für die nicht vermeidbare Grunderwerbsteuer von 15.000 € auf 19.500 €.
Wie wird die Grunderwerbsteuer bezahlt?
Nach erfolgreicher Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar, haben Sie als Immobilienkäufer zwei Wochen Zeit, den Immobilienerwerb bei der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle anzuzeigen. Notare sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Veräusserungsanzeige für Sie zu übernehmen. Wird die geschuldete Grunderwerbsteuer gezahlt, stellt die Behörde eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, welche die Voraussetzung ist, dass Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden können.
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Nebenkosten eines Immobilienerwerbs. Im Rahmen einer Baufinanzierung erwartet die Bank, dass diese Steuer durch das vorhandene Eigenkapital bezahlt werden kann.
Hinweis zum Begriff: Es heisst nicht Grunderwerbssteuer, sondern Grunderwerbsteuer.
Wie kann ich mir die Grunderwerbsteuer sparen?
Die Grunderwerbsteuer ist neben einer oft anfallenden Maklergebühr einer der zwei großen Posten der Kaufnebenkosten bei einem Immobilienkauf. Die Grunderwerbsteuer tut besonders bei einem hohen Immobilienpreis weh, zumal es sich meist um bereits versteuertes Geld / Einkommen handelt und die Gegenleistung und der Service eines Immobilienmaklers oft sehr bescheiden ausfällt. Für den Kauf einer Immobilie können deshalb sehr hohe Kosten anfallen, was folgendes Beispiel verdeutlicht (Beträge gerundet):
500.000 € Kaufpreis für eine Immobilie in Brandenburg
+ 32.500 € Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer von 6,5% auf den Kaufpreis)
+ 35.500 € Kaufnebenkosten (Maklerprovision von 7,14% auf den Kaufpreis)
+ 5.000 € Kaufnebenkosten (Notarkosten von ca. 1% auf den Kaufpreis)
+ 2.000 € Kaufnebenkosten (Grundbuchvon ca. 0,5%)
= 75.000 € Summe Kaufnebenkosten (= 15% vom Kaufpreis)
= 575.000 € Summe Kaufkosten + Kaufnebenkosten
Das ist sehr ärgerlich, wenn die Summe der Kaufnebenkosten von bis zu 15 Prozent oft das gesamte Eigenkapital auffressen kann. Deshalb macht es beim Immobilienkauf Sinn, die zwei großen Posten Maklergebühr und Grunderwerbsteuer zu eliminieren. Die Maklergebühr zu sparen ist oft möglich, wenn der Kontakt und anschliessende Kauf direkt über den Eigentümer erfolgt.
Um die Grunderwerbsteuer für einen Großteil des Budgets für Grundstück und Immobilie zu reduzieren, gibt es nur eine Möglichkeit: getrennter Kauf von Grundstück und Immobilie. Damit ist gemeint, dass die Immobilie erst nach dem Kauf des Grundstücks geplant und gebaut werden darf. Somit würde nur die Grunderwerbsteuer für den Kauf des Grundstücks anfallen. Für den anschliessenden Bau der Immobilie auf dem Grundstück wird keine Grunderwerbsteuer mehr fällig.
Dies gilt aber nicht für den Kauf eines noch nicht bebauten Grundstücks über einen Bauträger, welcher bereits vor dem Verkauf die Planung für das Haus oder die Eigentumswohnungen begonnen hat. Hier fällt die Grunderwerbsteuer leider auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie plus Grundstück an.